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Die Plattform im Betrieb
Ablauf · Betrieb

Was nach der Zeichnung jedes Jahr passiert.

Eine Beteiligung läuft Jahre. Der Aufwand dafür steckt nicht in der Emission, sondern im Jahreslauf: Zinsen berechnen, prüfen lassen, auszahlen, Belege erzeugen. Fünf Schritte, einmal pro Jahr.

Jahreslauf

Der Jahreslauf

Zwischen dem ersten und dem letzten Schritt liegen in der Praxis wenige Tage — vorausgesetzt, der Jahresabschluss liegt vor.

  1. 01
    Emittent1 Tag

    Vorläufige Verzinsung berechnen

    Sobald der Jahresabschluss vorliegt, berechnet die Plattform die Verzinsung für jeden Anteil — anteilig nach Zeichnungsdatum, Betrag und Laufzeit. Das Ergebnis ist ausdrücklich vorläufig, weil die Frage, wie viel ausgeschüttet werden darf, noch offen ist.

    Beispiel

    • 95.000 € Volumen, 3,5 % p. a., erstes Jahr anteilig

    Ergebnis: vorläufige Auswertung je Zeichner

    Testdaten
    · 00:19
  2. 02
    SteuerberaterTage

    Auswertung prüfen

    Der Steuerberater stellt fest, welcher Bilanzüberschuss für die Zinszuteilung herangezogen werden darf. Dieser Schritt steht aus zwei Gründen vor der Auszahlung: Er verhindert fehlerhafte Überweisungen, und er sichert die steuerliche Anerkennung der Beteiligung ab.

    Beispiel

    • Bei einem Verlustjahr ohne ausschüttungsfähigen Überschuss entfällt die Verzinsung — was dann gilt, steht im Vertrag

    Ergebnis: Freigabe des ausschüttungsfähigen Betrags

  3. 03
    Emittent1 Tag

    Jahresabschluss anlegen

    Mit der Freigabe wird der Jahresabschluss in der Plattform angelegt. Die Zinsen sind damit fixiert, und die Belege entstehen automatisch — für jeden Zeichner, ohne Nacharbeit im Backoffice.

    Ergebnis: fixierte Zinsen, Belege für jeden Zeichner

    Testdaten
    · 00:52
  4. 04
    Emittent1 Tag

    Auszahlung buchen

    Die Auszahlung muss nicht in Bar erfolgen. Genau hier entsteht der zweite Kreislauf: Wird der Zins als Strombudget oder als Warengutschein ausgezahlt, bleibt er im Unternehmen und wird dort wieder zu Umsatz. Die Plattform bucht den Lauf und erzeugt für jeden Zeichner seinen Zinsbeleg.

    Beispiel

    • Bar, Strombudget zu 0,22 €/kWh oder Warengutschein
    • Zins als Strombudget statt als Überweisung

    Ergebnis: Zinsbeleg je Zeichner

    Testdaten
    · 00:30
  5. 05
    Zeichnerlaufend

    Belege und Steuererklärung

    Der Zeichner sieht seine Beteiligung tagesaktuell im eigenen Konto und bekommt die Unterlagen, die er für seine Steuererklärung braucht. Für den Emittenten heißt das: keine Einzelanfragen, keine manuell erstellten Bescheinigungen.

    Beispiel

    • Kontoauszug, Zinsbeleg und Jahresbescheinigung digital

    Ergebnis: Kontoauszug, Zinsbeleg, Jahresbescheinigung

Randfälle

Die Fälle, die dazwischenkommen

Kein Projekt läuft 17 Jahre ohne Veränderung. Vier Fälle, auf die die Plattform eine Antwort braucht.

Das Projekt wechselt den Eigentümer

Wird ein Projekt verkauft, läuft die Beteiligung weiter — Register, Verträge und Auszahlungsläufe gehen mit über. Für Projektentwickler, die ihre Pipeline verkaufen, ist das die entscheidende Frage: eine Bürgerbeteiligung, die beim Exit zum Problem wird, hätte man besser nie aufgesetzt.

Für Projektentwickler

Ein Zeichner scheidet aus

Kündigungsfrist und Rückzahlung regelt der Beteiligungsvertrag, nicht die Software. Die Plattform führt den Fall aus: Anteil aus dem Register, Schlussabrechnung, Beleg. Bei Mitarbeiterbeteiligungen bleiben bereits steuerfrei gewährte Beträge steuerfrei.

Die Laufzeit endet

Am Ende der Laufzeit steht die vollständige Rückzahlung, bei Genussrechten zusammen mit der letzten Zinszuteilung. Im Beispiel Weiler ist das nach 17 Jahren erreicht.

Laufzeit durchrechnen

Mehrere Projekte, ein Backoffice

Jedes weitere Projekt läuft als eigener Mandant mit eigenem Register — aber im selben Jahreslauf. Der Aufwand wächst mit der Zahl der Projekte, nicht mit der Zahl der Zeichner.

Diese Seite beschreibt Abläufe und Software. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Welcher Bilanzüberschuss für eine Zinszuteilung herangezogen werden darf, stellt der Steuerberater des Emittenten fest.

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